Nein zur Selektion im Reagenzglas!

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) eröffnet. Bisher ist der Gen-Check am Embryo in der Schweiz verboten. Das umstrittene Verfahren wirft heikle ethische Fragen auf.

Die PID setzt eine künstliche Befruchtung voraus. Nach einer Hormonstimulation werden der Frau durchschnittlich 12 bis 14 Eizellen entnommen und künstlich befruchtet. Zur Durchführung eines Gen-Checks werden sieben bis neun Embryonen gebraucht. Die Embryonen werden auf genetische Anomalien oder chromosomale Abweichungen untersucht. Die für «gut» befundenen Embryonen werden dann in die Gebärmutter der Frau eingesetzt – die übrigen werden vernichtet.

Der Bundesrat will mit einer «strengen» Regelung dafür sorgen, dass die Anwendung der PID auf eine enge Indikation beschränkt bleibt. Dies ist blauäugig, denn die Praxis der letzten Jahre auf internationaler Ebene hat gezeigt, dass das Verfahren immer mehr ausgeweitet wird. Ursprünglich war die PID nur für wenige schwere genetische Erkrankungen zugelassen. Inzwischen kommt die PID immer häufiger zur Anwendung bei spät manifesten Erkrankungen mit vagen Wahrscheinlichkeiten, wie bei Brustkrebs oder wird zur Verbesserung der Raten für die künstliche Befruchtung eingesetzt. Auch die Wahl des Wunschgeschlechtes wird mittels PID ermöglicht.

Dass Frauen mit der PID eine Alternative zur pränatalen Diagnostik hätten, ist falsch. Da das Verfahren fehlerbehaftet ist, werden zur Absicherung der Diagnose nach Eintreten einer Schwangerschaft weiterhin pränatale Diagostiken durchgeführt.

Die PID kann keine Krankheiten verhindern – «verhindert» werden nur mögliche Träger. Die PID ist ein selektives Verfahren, das in ihrer Konsequenz zur Entsolidarisierung mit behinderten oder kranken Menschen führen kann.

Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt die Zulassung der PID vehement ab und fordert den Bundesrat auf, eine breite gesellschaftliche Debatte über die ethischen Fragestellungen zu initiieren.

An der Vernehmlassung kann sich jedermann beteiligen. Die Unterlagen können abgerufen werden unter:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html (“Laufende Vernehmlassungen”)

Quelle: 
www.baslerappell.ch
23. Februar 2009
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