Zahnloser Verfassungsartikel

Das Initiativkomitee hat sein Begehren 'Ja zur Komplementärmedizin' am Dienstag zurückgezogen angesichts des direkten parlamentarischen Gegenvorschlags, der zur Abstimmung kommt.

Die Eidgenössische Volksinitiative des Forums Ganzheitsmedizin FFG verlangte die Aufnahme eines neuen Artikels 118a (Komplementärmedizin) in die Bundesverfassung, der die Gleichberechtigung der Komplementärmedizin mit der Schulmedizin festgeschrieben hätte: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“

Der Begriff „umfassend“ ging dem Bundesrat und einer Parlamentsmehrheit zu weit, man argumentierte mit hohen Kosten bei der Umsetzung in den Bereichen Prävention, ambulante und stationäre Versorgung, Sozialversicherungen, Arzneimittel, Aus- und Weiterbildung sowie Ausübung aller Gesundheitsberufe und Lehre und Forschung.

Im direkten Gegenvorschlag von Rolf Büttiker (FDP/SO) – von 78 Prozent der Prlamentrier angenommen – lautet Artikel 118a etwas harmlos „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“

Dazu versprechen die Mehrheiten, die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin würden wieder in die Grundversicherung aufgenommen und die Forderungen nach nationalen Diplomen für nichtärztliche Therapeuten, Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung sowie Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes würden berücksichtigt.

db.

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30. Oktober 2008
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