Statt primär Schutz zu gewähren, priorisieren die Empfehlungen Teilhabe und Befähigung durch frühe Digitalisierung. Dies widerspricht, so Prof. Klaus Zierer entwicklungspsychologischen, neurobiologischen und pädagogischen Erkenntnissen. Kinder benötigen zunächst Schutzräume und eine altersgerechte Entwicklung, bevor sie digitale Risiken eigenständig bewältigen können. Die Fähigkeit zur Selbststeuerung reift erst im Laufe der Jugend heran – insbesondere der präfrontale Kortex, der für Impulskontrolle entscheidend ist, erreicht volle Reife oft erst um das 16. Lebensjahr.
Prof. Zierer, selbst Mitglied der Kommission, kritisierte dies gegenüber Deutschlandfunk scharf: «Es gibt Situationen, in denen der Schutz wichtiger ist als jede Teilhabe oder jede Befähigung.» Angesichts des Suchtpotenzials sozialer Medien sei autonome Teilhabe vor dieser Reife oft unmöglich und mit dem Schutzauftrag unvereinbar. Das suchtfördernde Design der Plattformen überfordere Kinder massiv. Eine Altersgrenze von 13 Jahren für Social Media greife daher zu kurz. Zierer plädiert für klarere Schutzmassnahmen, darunter Verbote privater Smartphones in Schulen, Altersgrenzen für soziale Medien und Begrenzung der Bildschirmzeiten.
Die Kommission empfiehlt hingegen eine weitreichende Frühdigitalisierung bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen, inklusive KI-Kompetenzen und eines «KI-Seepferdchens». Dies widerspricht sogar Empfehlungen der digitalaffinen Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK), die KI erst ab der Sekundarstufe I vorsieht. Während Nachbarländer Frühdigitalisierung revidieren, propagiert Deutschland eine hoch umstrittene Politik, die pädagogisch kontraproduktiv wirkt.
«Digitale Vernachlässigung» – Ein absurder Straftatbestand
Besonders kritisch ist die Forderung, den Begriff «digitale Vernachlässigung» ins Familienrecht (BGB) aufzunehmen. Eltern sollen verpflichtet werden, Kinder früh an digitale Medien heranzuführen, andernfalls droht rechtliche Konsequenz. Dies verkehre den staatlichen Schutzauftrag in sein Gegenteil und diene primär den Interessen der Digitalwirtschaft. Statt Anbieterhaftung und klare Regeln zu fordern, werde die Verantwortung auf Eltern und Schulen abgewälzt.
Die Empfehlungen seien selbstwidersprüchlich: Einerseits werde frühe Nutzung gefördert, andererseits der Ausbau von Therapieinfrastruktur für die zu erwartenden Schäden vorgesehen. Dies zeige den Widersinn. Anstatt Kinder durch Regeln zu schützen, propagiere man Anpassung an eine «digitale Welt», deren Narrative von Tech-Konzernen stammten. Die Kommission blende aus, dass digitale Medien nachweislich Entwicklungsbeeinträchtigungen verursachen – sozial, motorisch, sprachlich, kognitiv. Langfristig drohten höheres Demenzrisiko, Kurzsichtigkeit, Übergewicht und psychische Probleme.
Dehumanisierung durch KI und Digitalpakt
Der Beitrag «Doof gebor’n wird keiner, doof wird man gemacht…» von Ralf Lankau und Peter Hensinger beleuchtet den Digitalpakt Schule 2.0. Dieser ziele auf datengestützte, KI-gestützte adaptive Lernsysteme mit Schüler-ID ab. Statt Büchern und persönlicher Interaktion solle mit Tablets unterrichtet werden, die Lern- und Denkprozesse in Echtzeit erfassen und algorithmisch steuern. Dies führe zur Dehumanisierung von Bildung. Pädagogik werde durch Technik ersetzt, ohne ausreichende Reflexion der ideologischen Grundlagen und Folgen. Kinder lernen nicht primär digital, sondern real und sozial. Bewegung, Spiel, direkte Interaktion, analoges Lesen und konzentriertes Lernen seien essenziell – ohne Bedarf an digitalen Medien, die Kleinkinder und Kinder oft krank machten.
KI, Avatare und Chatbots könnten Denken nutzlos erscheinen lassen, wie Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika «Magnifica Humanitas» warnt. Prof. Zierer spricht von «KI-Besoffenheit» als Brandbeschleuniger nach Jahren fehlgeleiteter Digitalisierung. Bildung lasse sich nicht digitalisieren; Technik könne höchstens unterstützen.
Forderungen für eine humane Wende
Das Bündnis für humane Bildung fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen als ungenügend zurückzuweisen und mit einem neu besetzten, interdisziplinären Gremium zu überarbeiten. Kernforderungen sind:
- Vorrang des Schutzes vor kommerzieller Ausbeutung und Überforderung.
- Klare Altersgrenzen für Smartphones, Social Media und KI-Anwendungen (z. B. Verbot unter 16).
- Verbot privater Smartphones in Schulen.
- Förderung realer Freiräume, analoger Kompetenzen und kritischer Medienmündigkeit.
- Stärkere Einbeziehung entwicklungspsychologischer, pädagogischer und medizinischer Expertise (z. B. von Prof. Manfred Spitzer).
- Anbieterhaftung statt Verlagerung der Verantwortung auf Eltern.
Elterninitiativen wie «Smarter Start ab 14» sollten Rückendeckung erhalten. Eine antizyklische Medienerziehung sei nötig: Weniger Bildschirme in früher Kindheit, schrittweise und reflektierte Einführung später.
Kinder brauchen die reale Welt
Kinder und Jugendliche leben und lernen primär real, im sozialen Umfeld. Sie benötigen Beziehungen, Bewegung und Schutz vor Abhängigkeit, nicht frühe Auslieferung an Algorithmen und Suchtmechanismen. Die Analysen des Bündnisses für humane Bildung zeigen: Die aktuelle Politik droht, eine Generation zu schädigen, statt sie zu stärken. Eine pädagogische Wende hin zu mehr Schutz und Humanität ist dringend geboten. Nur so können junge Menschen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten heranwachsen, die bewusst mit Technik umgehen – oder auch darauf verzichten. Die Wissenschaft mahnt zur Vorsicht; die Politik sollte folgen.