Die EU soll sich endlich mit den Risiken von Mobilfunk und Digitalisierung befassen

«verbunden, aber geschützt» ist die erste offizielle Europäische Bürgerinitiative, die sich mit den negativen Aspekten des Mobilfunks und der Digitalisierung beschäftigt. Sie sammelt eine Million Unterschriften, um die längst überfällige parlamentarische Debatte durchzusetzen.

Als Gegenkraft zur fortschreitenden Digitalisierung und des massiven Mobilfunkausbaus hat sich eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel Verbunden, aber geschützt (Stay Connected but Protected) gebildet. Ihr Ziel: Schutz der Umwelt, des Lebens und der Privatsphäre.

Die Bürgerinitiative will bis zum 28.02.2023 mindestens 1 Million Unterschriften sammeln, damit die EU-Kommission die Gesetzesvorschläge der Initiative diskutiert. Unterzeichnen kann jeder EU-Bürger ab 18 Jahren.
Hauptanliegen der Initiative: Digitalisierung und Kommunikationstechnologien nur unter Wahrung bestehenden EU- und Menschenrechts gesundheitsverträglich, umweltgerecht und demokratiegerecht!

Die Initiative kritisiert unter anderem, dass der neue Mobilfunkstandard 5G ohne Technikfolgenabschätzung und ohne Anwendung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips eingeführt wurde und ausgebaut wird. Im Grunde genommen stellt dies ein Realexperiment an Mensch und Umwelt dar. Es gibt mehr als 500 Studien, die biologische Effekte durch Funkstrahlung nachgewiesen haben: https://www.emfdata.org/de.

Die drei gleichberechtigten Forderungen an die EU Kommission umfassen den Schutz der Umwelt, des Lebens und der Privatsphäre, detailliert ausgearbeitet und begründet in 23 Gesetzesvorschlägen (siehe Anhang). Die EU-Kommission hat die Bürgerinitiative vollumfänglich anerkannt und offiziell am 7.10.2021 registriert.

Es ist das erste Mal, dass sich eine offizielle Europäische Bürgerinitiative mit den negativen Aspekten des Mobilfunks und der Digitalisierung beschäftigt. Mit dieser EBI wird eine längst überfällige parlamentarische und öffentliche Debatte über die Risiken, vor denen selbst Institutionen der EU wie der Europäische Technikfolgenausschuss STOA und jüngst der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (EWSA) warnen, angestrebt.  Die EU-Mobilfunk- und Digitalisierungs-Politik verstösst nach Einschätzung der Bürgerinitiative gegen:

  • Die Einhaltung des seit 2005 in der EU geltenden Vorsorgeprinzips: „Wenn menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen können, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Massnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern.“
  • Das Gebot einer Technikfolgenabschätzung (TFA) und Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Die Einhaltung der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki‘, in denen anerkannt wird, dass im Vorfeld von Massnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
  • Die Einhaltung der Resolution 1815 (Europarat, 2011), wonach: „Alle zumutbaren Massnahmen (sind zu) ergreifen, um die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu verringern, insbesondere gegenüber hochfrequenten Wellen von Mobiltelefonen und insbesondere die Exposition von Kindern und jungen Menschen, bei denen das Risiko von Gehirntumoren am grössten zu sein scheint“.
  • die Einhaltung des  Nürnberger Kodex (1949), der für alle Experimente und Versuche an Menschen gilt. Er umfasst daher auch den Ausbau von 5G, der ohne vorherige Technikfolgenabschätzung erfolgt und demzufolge als ein Versuch gelten kann. Für sämtliche Versuche gilt jedoch: „(…) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein angenommen werden kann, dass er zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird.“ (Punkt 5)


Europäischen Bürgerinitiative «Verbunden, aber geschützt»
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