Ein Pflichtjahr im Leben für das Gemeinwohl?

Service Citoyen versucht mit seiner Volksinitiative «für eine engagierte Schweiz» eine Neuauflage für den landesweiten Zivildienst.

Freiwillig oder verpflichtend? Bürgerdienst.

Was führt eine polarisierte Gesellschaft wieder zusammen? Ein Weg dafür ist gemeinsames Engagement – gemeinsam da zu sein für das, was gebraucht wird. Die Schweiz besitzt dafür bereits eine Infrastruktur: das Milizsystem. Doch seit Jahren verliert es an Kraft und an Menschen, die sich freiwillig engagieren. 

Die Volksinitiative «für eine engagierte Schweiz (Service Citoyen-Initiative)» möchte deshalb, dass jeder Mensch in der Schweiz als Teil seiner Grundausbildung einmal im Leben für ein Jahr zu einem sinnvollen und zeitgemässen Einsatz zugunsten der Gemeinschaft und der Umwelt verpflichtet wird. Zivildienst kann Verschiedenes bedeutet: als Rettungssanitäter in der Armee, Sturmschäden in Wäldern beseitigen oder mit suchtgefährdeten Jugendlichen arbeiten.

Während der Militärdienst bisher nur von Männern gefordert ist, soll der Bürgerdienst auch für Frauen verpflichtend sein. In der Schweiz lebende Ausländer und Ausländerinnen sollen sich freiwillig engagieren können.

Der «Service Citoyen» möchte geschützte, für alle zugängliche Möglichkeiten für sinnvolles Engagement schaffen. Bereits 2015 schrieben die Initianten ein Manifest für einen Bürgerdienst: «Dieses Manifest wurde von jungen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern verfasst, die von der Notwendigkeit überzeugt sind, die militärische und männliche Wehrpflicht zu einem allgemeinen Dienst an der Gemeinschaft umzuwandeln, der für alle jungen Menschen zugänglich ist.»

Viele junge Menschen in Europa machen gerne ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, um vor der Wahl einer Ausbildung oder Studiums neue Erfahrungen zu sammeln, sich mit anderen austauschen und Solidarität zu erleben. Als Pflichtjahr für alle könnte es zu einer gemeinsamen Erfahrung von Gleichheit und Zusammenhalt werden, den Zusammenhalt fördern und neues Vertrauen in die Demokratie schaffen. Die Initiative hofft, dass durch den Einsatz im sozialen oder ökologischen Bereich viele Menschen sensibilisiert werden – und sich weiterhin im Leben freiwillig im Milizdienst engagieren. 

2020, beim ersten Versuch der Service-Citoyen-Initiative, wurden Bedenken laut, dass ein verpflichtender Bürgerdienst gegen das Völkerrecht verstossen könne. Die Co-Präsidentin des Vereins Service Citoyen, Noémie Roten, die selbst in ihrem Zivildienst Armeelastwagen steuerte, sagte damals: «Die Bürgerdienstinitiative ist menschenrechtskonform und stellt keine verbotene Zwangs- oder Pflichtarbeit dar.» Der Bürgerdienst bringe Freiheit, weil zwischen Dienstarten gewählt werden könne.

Darüber hinaus möchte die Initiative eine Debatte über die Reform des Milizdienstes anstossen. Die Service Citoyen-Initiative startete im April 2022, bis Oktober 2023 möchte sie 100.000 Unterschriften sammeln, damit es im Jahr 2026 zur Abstimmung kommt.

Die Service Citoyen-Initiative – auf den Punkt gebracht

Alle für alle. Unser Milizsystem ist Garant für ein gutes und sicheres Zusammenleben in der Schweiz, doch es verliert an Boden. Die Service Citoyen-Initiative fordert deshalb, dass jeder junge Mensch als Teil der Grundausbildung einen zeitgemässen Einsatz zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leistet; in der Armee, Zivilschutz, Zivildienst oder in einem anderen Milizbereich.

So setzen sich alle jungen Menschen vielfältig für die Gemeinschaft ein – nicht mehr nur die Schweizer Männer in der Armee. Der Dienst an unserem Land wird um die zivile Sicherheit erweitert – unabhängig von militärischen Tauglichkeitskriterien.

  • Jede Person leistet im Rahmen normaler Bürgerrechte und -pflichten einen Service Citoyen (Gemeinschaftsdienst) zugunsten der Allgemeinheit und Umwelt.

  • Der Service Citoyen wird als Militärdienst oder in Form eines im Gesetz vorgesehenen gleichwertigen Milizdienstes geleistet.

  • Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste, insbesondere der Armee und dem Zivilschutz, ist garantiert.

  • Das Gesetz bestimmt, inwiefern Personen ohne Schweizer Pass einen Service Citoyen leisten.

  • Andere geltende Verfassungsbestimmungen (Ersatz des Erwerbsausfalls, Ersatzabgabe etc.) bleiben unverändert.