Die Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes sorgt für politische Turbulenzen. Ausgerechnet eine der umstrittensten Bestimmungen – die Strafandrohung bei Verweigerung einer obligatorischen Impfung – fehlte in den offiziellen Vernehmlassungsunterlagen. Kritiker sprechen von einem gravierenden Versäumnis, das zentrale Debatten verhindert habe.
Konkret geht es um eine Regelung, dass mit 50’000 Franken gebüsst werden kann, wer sich einer verpflichtenden Impfung widersetz. Diese Bestimmung steht nach Ansicht von Gegnern im Widerspruch zur Bundesverfassung, insbesondere zum Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
Brisant ist, dass dieser Passus im Entwurf zur Totalrevision nicht aufgeführt war. Damit konnten Parteien, Verbände und Öffentlichkeit dazu keine Stellung beziehen. Ob es sich um ein Versehen oder eine bewusste Auslassung handelt, ist derzeit unklar.
Mehrere Organisationen, darunter Aufrecht Schweiz und ABF Schweiz, fordern nun eine Wiederholung der Vernehmlassung. Parallel wurde eine Petition lanciert, um politischen Druck aufzubauen. Ziel ist es, die umstrittene Strafbestimmung grundsätzlich zu streichen.
Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz politischer Prozesse auf – und dürfte den Zürcher Kantonsrat noch länger beschäftigen.
Die Verwaltung des Kantons Zürich ist noch mit der Auswertung der Vernehmlassungsantworten beschäftigt.
Mehr dazu vom Aktionsbpündnis freie Schweiz
Petition zur Wiederholung der Vernehmlassung zum Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich
