«Vegan-Zwang» erfunden? Beschwerde gegen den Bundesrat
Die Initianten der Ernährungsinitiative werfen dem Bundesrat irreführende Abstimmungspropaganda vor – und ziehen vor Bundesgericht.
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Der Abstimmungskampf um die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» erhält eine juristische Dimension. Der Verein «Sauberes Wasser für alle» und Initiantin Franziska Herren haben am 18. August beim Bundesgericht Beschwerde gegen Bundesrat und Bundeskanzlei eingereicht.

Ihr Vorwurf: Die Behörden hätten die Initiative wiederholt falsch dargestellt und damit die freie Willensbildung beeinträchtigt. Eine zweite Beschwerde ist beim Regierungsrat des Kantons Bern hängig.

Im Zentrum steht die Forderung der Initiative, der Bund solle einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent «anstreben» und dazu eine stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basierende Ernährung und Landwirtschaft fördern. Nach Ansicht der Beschwerdeführer macht der Bundesrat daraus etwas anderes: ein zwingend zu erreichendes 70-Prozent-Ziel, verbunden mit staatlichen Eingriffen in die Ernährungsgewohnheiten und insbesondere den Fleischkonsum.

Die Initianten widersprechen: Weder schreibe der Text vor, wann die 70 Prozent erreicht werden müssten, noch verlange er Autarkie oder einen Stopp von Lebensmittelimporten. Vor allem gebe es keinen «Vegan-Zwang». Gefordert werde lediglich die Förderung einer vermehrt pflanzenbasierten Ernährung. «Förderung ist aber nicht mit Konsumverboten oder staatlich angeordneten Essgewohnheiten gleichzusetzen», heisst es in der Medienmitteilung.

Die Initiative will zudem die Ackerflächen effizienter nutzen. Heute stammt nach Angaben der Initianten nur rund ein Drittel der konsumierten pflanzlichen Lebensmittel aus Schweizer Produktion.

Würden auf Ackerflächen vermehrt Lebensmittel für Menschen statt Futtermittel angebaut, liesse sich die Kalorienproduktion erheblich steigern. Eine Studie in «Agrarforschung Schweiz» kam zum Schluss, dass bei entsprechender Landnutzung theoretisch sogar eine Selbstversorgung von über 100 Prozent möglich wäre.

Brisant ist die Beschwerde, weil die Darstellung der Initiative offenbar bereits die Meinungsbildung prägt. In einer am 19. August veröffentlichten Tamedia-/20-Minuten-Umfrage nannten 46 Prozent der Gegner als Ablehnungsgrund, die Initiative führe zu einem staatlich verordneten Menüplan mit kaum noch tierischen Produkten. Genau dieses Argument beruhe, so die Beschwerdeführer, auf einer falschen Darstellung des Bundesrates.

Juristisch berufen sie sich auf Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dieser schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Behörden müssen bei Abstimmungen sachlich, vollständig und transparent informieren. Nach Auffassung der Initianten hat der Bundesrat diese Grenze überschritten und ein politisch wirksames Narrativ geschaffen, für das es im Initiativtext keine Grundlage gebe.

Die Forderung an Bundesrat und Bundeskanzlei ist deshalb klar: Die beanstandeten Aussagen sollen noch vor der Abstimmung vom 27. September 2026 «unverzüglich» und in gleichwertiger, wirksamer Form berichtigt werden. Damit wird nun auch das Bundesgericht mitentscheiden müssen, wo sachliche Behördeninformation aufhört – und unzulässige Beeinflussung der Stimmbürger beginnt.

Medienmitteilung und weiterführende Dokumente
 

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