Der Bundesrat startet die zweite Welle

Dank Tests in nie dagewesenem Ausmass steigen die «Fallzahlen». Der Bundesrat aktiviert seine Notrechts-Kompetenzen und verfügt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig liegt der Anteil der Covid-19-Fälle bei verschwindenden 0,2 Prozent der Hospitalisierungen. Die befürchtete zweite Welle beginnt mit Statistiken und Massnahmen, die mit dem medizinischen Geschehen kaum noch etwas zu tun haben.

Wie ist das zu deuten? Während der Ankündigung der Verschärfung konnte sich die Bundespräsidentin ein eigenartiges Lächeln nicht verkneifen.

«Die Fallzahlen steigen!»: Seit Tagen malen die Medien in immer schrilleren Tönen das Bild der zweiten Welle. Dass mehr Tests denn je zuvor gemacht werden, verschweigen sie tunlichst. Seit der Bund die Kosten übernimmt, ist die Anzahl Tests auf Rekordhöhe gestiegen.

Die Tests wurden in den letzten vier Wochen auf Höchststände ausgeweitet. Die Positivrate bleibt stabil unter 1 Prozent. (Grafik: BAG, Ergänzung in blau: Zeitpunkt)

Dass der Anteil der Testpositiven seit Mitte März  stetig sinkt – während der Hochsaison des Corona-Virus lag er 40 mal höher –, wird dagegen nicht genannt. Seit fünf Wochen liegt er beharrlich unter 1 Prozent, was in etwa dem viralen Grundrauschen entspricht. Bei Billionen von Viren in jedem Individuum hat es immer von allem ein bisschen in der Gesellschaft.

Zahlen: BAG, Grafik: Zeitpunkt

In den letzten vier Wochen starben gerade noch 7 Menschen mit Covid-19, vielleicht einer «an» dem neuartigen Virus. In derselben Zeitspanne wurden pro Woche noch 8 Menschen mit dem Corona-Virus ins Spital eingeliefert (wöchentliche Situationsberichte des BAG) – ein winziger Anteil von 0,18 Prozent der 4830 Menschen, die pro Woche in der Schweiz hospitalisiert werden (Basis 2018, Bundesamt für Statistik)

Das ist beim allerbesten Willen keine Krise, die eine Aktivierung von Notrecht erfordert. Es ist nicht einmal eine «besondere Lage». Es ist vollkommen normal, dass jederzeit ein paar Menschen am Ende ihrer statistischen Lebenserwartung mit Grippesymptomen und Atemwegserkrankungen im Spital behandelt werden müssen und dass einige von ihnen sterben.

Trotzdem zogen die Medien die Alarmglocken: «Die Kantone schlafen!» in den Worten des Boulevards. Der Bundesrat musste handeln – vielleicht wollte er auch. Die Bundespräsidentin, die zwei Tage zuvor eine Foto von sich mit Maske verbreiten liess, konnte sich während der Ankündigung der erneuten Verschärfungen mehrmals ein Lächeln nicht verkneifen (2:20 der Medienkonferenz).

Und der Gesundheitsminister machte schon in der Samstagsrundschau von Radio SRF vom letzten Samstag klar, dass es bei der «Epidemie» längst nicht mehr um Tote oder fehlende Intensivbetten geht, sondern nur noch um die Bekämpfung eines Virus von mittlerer Gefährlichkeit (bis dato starben 0,006 Prozent der Weltbevölkerung mit Covid-19). «Die Epidemie bleibt bei uns, bis wir einen Impfstoff haben», sagte er gleich zweimal in der halbstündigen Sendung.

Notrecht wird also nicht mehr angewendet, um eine Not abzuwenden, sondern um ein Virus zu bekämpfen, das viel weniger gefährlich ist, als man angenommen hat. Im März, als die Hochrechnungen noch nicht entkräftet waren – siehe dazu das Fiasko des Modells des angesehenen Imperial College – konnte man dem Bundesrat eine gewisse Übervorsichtigkeit noch nachsehen.

Die Zahlen sind eindeutig, die Pandemie ist zu Ende.

Aber heute kann sich der Bundesrat nicht mehr mit einem «Blindflug» rechtfertigen. Heute weiss er, was Sache ist. Die Zahlen sind eindeutig, die Pandemie ist zu Ende. Wenn er trotzdem in die falsche Richtung fliegt, dann tut er es vermutlich gegen besseres Wissen.

Die «Fallzahlen» sind heute sein Kampfbegriff erster Wahl. Wenn es um Medizin geht, stellen sich die meisten Menschen unter einem «Fall» etwas von Bedeutung vor. Eine Grippe dürfte kaum diesem Kriterium entsprechen.

Die «steigenden Fallzahlen» bezeichnen aber bloss positive Tests. Sie verschleiern den Anteil der Symptomfreien und natürlich den Anteil der echten Krankheitsfälle. Von den 762 «Fällen» der letzten vier Wochen führten nur gerade 30 (3,9 Prozent) zu einer Hospitalisation (Situationsbericht des BAG). Damit ist der «Fall» als Begriff ähnlich vage wie die «asymptomatische Krankheit», dei als Bezeichnung eines Zustandes populär wurde, den es gar nicht gibt: eine Krankheit ohne Krankheitsmerkmale.

Daraus den Bedarf einer notrechtlichen Intervention abzuleiten, ist kühn. Sie zeigt, was vom Versprechen des Bundesrates zu halten ist,  «eine Verordnungsregelung[, die] sachlich nicht mehr nötig und gerechtfertigt ist, […] – im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismässigkeitsprinzip – bereits vor Ablauf der Geltungsdauer aufzuheben». Dies schreibt er auf Seite 8 der Erläuterungen zum Entwurf des «Covid-19-Gesetzes», mit dem er die Verlängerung seiner notrechtlichen Kompetenzen bis Ende 2022 legalisieren will.

So etwas kann der Bundesrat nur wagen, wenn er sich der Unterstützung der Medien sicher ist.

Es ist ausserordentlich mutig, ein Gesetz für verlängerte notrechtliche Kompetenzen mit dem Versprechen in die Vernehmlassung zu bringen, sie massvoll anzuwenden und diese Zusage acht Werktage später zu brechen. So etwas kann der Bundesrat nur wagen, wenn er sich der Unterstützung der Medien sicher ist, wenn er die Mehrheit der Parlamentarier dank seiner corona-bedingten Geldgeschenke auf seiner Seite weiss und wenn er damit rechnen kann, dass das Publikum weder Tabellen lesen will noch selber einfache Berechnungen anstellen kann. Der deutsche Mathematikprofessor Wolfram Meyerhöfer hatte recht, als er die Corona-Krise «auch eine Krise der mathematischen Bildung» nannte.

Trotzdem: Die schikanöse Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, die der Bundesrat gestern ankündigte, ist absurd und entbehrt jeder wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Grundlage. Die Wirkung der Gesichtsmaske ist umstritten und die Gesundheitsbehörden der meisten Staaten bezeichneten sie mal als unnötig, mal als empfehlenswert, mal als zwingend erforderlich.

Zudem wird die Maskenpflicht willkürlich angewendet. Sie gilt auf Schiffen, wo man sich auf Deck gerne und ganz ohne Risiko den Fahrtwind ums Gesicht säuseln lässt, sie gilt nicht in Flugzeugen, wo man so eng sitzt, wie sonst nirgends. Dafür gilt sie, wenn man seine Meinung an einer Demo frei äussern will und kein contact tracing eingerichtet ist.

Während man den ersten Hochrechnungen im Februar noch glauben durfte, sind die Modelle für die zweite Welle nachweislich falsch.

Was ist die politische Bedeutung dieser Verschärfung? Der Bundesrat gibt damit nach verschiedenen Lockerungen gewissermassen den Startschuss für die zweite Welle. Sie basiert, wie schon die erste, auf Hochrechnungen. Aber während man den ersten noch glauben durfte, sind die Modelle für die zweite Welle nachweislich falsch.

Ein besonders deutliches Beispiel lieferte Prof. Fellay von der ETH Lausanne, Mitglied der bundesrätlichen «Swiss national Covid-19 Task Force». Er hat im April berechnet, dass es diesen Sommer 5000 bis 20’000 Corona-Tote geben wird, also bis zu zwölf Mal mehr als während der Hauptwelle. Um auf dieses bedrohliche Resultat zu kommen, beging er zwei unbegreifliche Fehler.

Zum einen ging er davon aus, dass alle Infizierten auch erkranken. Dabei wusste man schon im April, dass 50 bis 80 Prozent der Infizierten keinerlei Symptome haben. Sein zweiter kapitaler Fehler: Seiner Hochrechnung zufolge haben alle Altersgruppen dieselbe Sterbewahrscheinlichkeit. Auch damals wusste man schon, dass alte Menschen mit Vorerkrankungen den allergrössten Teil der Todesopfer ausmachen.

Es spricht nicht gerade für die wissenschaftliche Qualität der Task Force, dass eine derart mangelhafte Studie nicht zurückgezogen wird oder sich die anderen Mitglieder nicht wenigstens von ihr distanzieren. Die bundesrätliche Task Force rechtfertigt sonst den Vorwurf, nicht die Pandemie zu bewältigen, sondern sie zu verlängern.

Zufall? Die Zustimmung zur Maskenpflicht im öV entspricht ziemlich genau dem automobilen Anteil an der Verkehrsleistung von 69 Prozent.

Viel Protest für seine unverhältnismässige Massnahme wird der Bundesrat nicht ernten. Die Medien, die ihm das Terrain geebnet haben, werden ihm nicht in den Rücken fallen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist von der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr kaum betroffen. 68 Prozent der Leser des St. Galler Tagblatts begrüssen gemäss einer «Live-Umfrage» die Maskenpflicht im öV. Das entspricht ziemlich genau dem Anteil des Autos an der gesamten Verkehrsleistung von 69 Prozent. Mit der Corona-Krise ist der Anteil des motorisierten Privatverkehrs inzwischen auf 75 Prozent geklettert, derjenige des öffentlichen Verkehrs von 22 auf 16 Prozent gefallen. (Mobilitäts-Monitoring Covid-19)

Neben den öV-Nutzern sind von der Maskenpflicht vor allem die öffentlichen Transportunternehmen betroffen. Aber diese sollen die Massnahme nach Angaben der Bundespräsidentin gewünscht haben. Wenn ihr Wunsch, den eigenen Markt zu behindern, vielleicht nicht so dringend war, dann dürfte die Kompensation von 800 Mio. Franken für die Corona-Einbussen, die der Bundesrat mit der Maskenpflicht beschlossen hat, doch sehr beruhigend wirken. Aber es sind immerhin 100 Franken pro Einwohner, die der Steuerzahler dafür aufwenden muss.

Ein Einfallstor für ein Impfobligatorium? Das «Covid-19-Gesetz» bietet keine direkte Handhabe zur Einführung eines Impfobligatoriums. Die Kompetenz dazu liegt gemäss Art. 22 Epidemiengesetz bei den Kantonen: «Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen … für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.» Aber:

Der Bundesrat öffnet mit dem neuen Gesetz eine Hintertür. In den Erläuterungen zum Covid-19-Gesetz schreibt er auf Seite 9/10: «In einer besonderen Lage nach Artikel 6 EpG kann der Bundesrat nach Anhörung der Kantone in Bezug auf Covid-19 folgende Massnahmen anordnen: … Impfungen für obligatorisch erklären.» Er nimmt dabei nicht Bezug auf die Regelung der Impfpflicht im Epidemiengesetz, sondern auf Art. 40 «Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen» mit einer abgeschlossenen Liste von Massnahmen, in denen das Impfen nicht aufgeführt ist.

Ob dabei die Beschränkung des Obligatoriums «auf gefährdete Bevölkerungsgruppen» bestehen bleibt, ist offen. Obwohl das Gesetz das Obligatorium beschränkt, könnten durchaus alle als «gefährdet» bezeichnet werden. Im heutigen Verständnis gelten auch alle Träger des Virus als gefährdet. Dabei hat Covid-19 nur bei gewissen Risikogruppen einen schweren Verlauf und auch da nur bei einer Minderheit. Das sind Rechtsfragen, die in Krisenzeiten leicht unter den Tisch geraten.

Der Wind kann sich schnell und radikal drehen. In der Botschaft zum Epidemiengesetz schrieb der Bundesrat 2010 auch, dass die Ausrufung der ausserordentlichen Lage ein Ereignis von der Dimension einer spanischen Grippe erfordere und dass in einer solchen Lage «mit keinen Mehrkosten zu rechnen sei.» (S. 432) Mit Adenauer könnte sich der Bundesrat sagen: «Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern; nichts hindert mich, weiser zu werden.» Nur: Vielleicht wird der Bundesrat nicht weiser, sondern vor allem selbstherrlicher.

Auch wenn die epidemische Lage die Aktivierung des Notrechts keineswegs rechtfertigt, wird der Bundesrat den ersten grossen Test seiner Unglaubwürdigkeit seit Beginn der Lockerungen vermutlich bestehen. In der verrückten Corona-Zeit muss das berühmte Sprichwort wohl umgeschrieben werden: Wer einmal lügt, dem glaubt man auch, selbst wenn er nicht die Wahrheit spricht.

«Kein Abschied auf der Welt fällt schwerer als der Abschied von der Macht.»

Nur scharfe Beobachter werden erkennen, dass der Bundesrat die in der Krise erworbene Ermächtigung zu missbrauchen beginnt. Talleyrand hatte recht, als er schrieb: «Kein Abschied auf der Welt fällt schwerer als der Abschied von der Macht.» Man tut deshalb dem Bundesrat einen Gefallen, den unvermeidlichen Abschied von seinen Sondervollmachten früh und schnell zu gestalten.

Das geeignete Mittel dazu ist das Referendum gegen die geplante Verlängerung des Notrechts. Der Bundesrat beantragt für seinen Gesetzesentwurf allerdings die Dringlichkeit, was einem Referendum die aufschiebende Wirkung entzieht und die Erfolgschancen an der Urne beträchtlich schmälert. Aber vielleicht gelingt es ja, bis zur Herbstsession und der Verabschiedung des Covid-19-Gesetzes genügend politische Muskelmasse aufzubauen, um das Parlament zur Rückweisung zu bewegen. Den Versuch ist es wert; nicht weil er grosse Chancen hätte, sondern weil es die einzige Möglichkeit ist.

Kommentare

Maskenpflicht auch für Schwarzfahrer!

von Thomas Freiwort
Wenn der Bundesrat sich das Recht nimmt, die Gesunden im öffentlichen Verkehr zur Maskenpflicht zu zwingen, wieso schafft er es im Gegenzug nicht, die akut Covid-Kranken zu zwingen, zu Hause zu bleiben? Weil sonst die Covid Erkrankten weniger würden und somit die zweite Welle ausfällt und der Impfstoff-Industrie grosse Gewinne entgehen? Das erinnert mich an den Schildbürgerstreich, gegen den Schneemangel wegen der Klimaerwärmung  Schneekanonen zu installieren, um durch die dazu benötigte Energie das Klima noch mehr aufzuheizen. Jeder Mensch muss wieder lernen, selbst Verantwortung zu übernehmen und entscheiden, ob und in welcher Situation eine Maske sinnvoll ist. Und die dauernde Angstverbreitung durch den Bundesrat muss ein Ende nehmen, was interessiert es mich zu hören, dass ach oh Schreck sich plötzlich hundert Menschen pro Tag angesteckt haben und vielleicht die meisten davon wie der Novak Djocovid total beschwerdefrei sind? Da könnte man genau so gut jeden Tag die Zahlen veröffentlichen, wieviel Menschen pro Tag wegen diesen "Massnahmen" von irgendwelchen Funktionären in Bern ein Magengeschwür bekommen! Also Masken ja, aber bloss für Kranke, Ängstliche und an der Fasnacht! In diesem Sinne, unvermummte Grüsse nach Bern!

Corona

von [email protected]
Nun gehört also der Zeitpunkt auch zu jenen, die alles besser wissen als die Fachleute. Die Fakten sind eindeutig: Seit mehreren Wochen drängen die Fachleute den Bundesrat, im ÖV die Maskenpflicht einzuführen. Aus Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen tat er es nicht. Als Hochrisikopatient und auf Busfahrten Angewiesener war es nicht einfach, möglichen Ansteckungen auszuweichen. Da Rücksichtsnahme offenbar nicht mehr üblich ist, braucht es das Obligatorium. Müssen wir nun erwarten, dass der Zeitpunkt auch noch zu den Klimaleugnern übergeht?

So schützen wir uns!

von Thomas Freiwort
Lieber oder liebe W.Kaiser, ich empfehle Ihnen die Richtlinien von Alain Berset einzuhalten; für Risikopersonen Masken zu tragen wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, die Hände zu waschen und zu dezinfizieren und auf Gott vertrauen, dann kann auch der gesündeste Mensch Sie nicht anstecken, denn der Kranke ist normalereise eh in Quarantäne! Das betrifft Sie jetzt zwar nicht, aber die Frage ist doch wohl erlaubt, wieso der Mensch zum Risikopatienten wird? Stress, ungesunde Lebensweise, Fastfood, zuwenig Bewegung, Rauchen, Handystrahlung, kein Interesse am Klimaschutz, blinder Gehorsam etc, also bevor wir uns jetzt alle lebenslänglich hinter einer Maske verstecken, sollte man da vielleicht bitteschön mal ansetzen! Weiterhin viel Freude am benützen des ÖV, mir ist diese durch die Maskenpflicht leicht abhanden gekommen, aber durch Ihr Schreiben weiss ich jetzt, dass ich dadurch jeden Tag unzählige Leben rette, auch wenn es sich darum nur um die Hersteller der Masken handelt! Beste Gesundheit wünscht Thomas

Eindeutige Fakten

von Yves XY
Lieber Herr Kaiser, es sind nicht DIE Fachleute, welche den Bundesrat gedrängt haben, im ÖV die Maskenpflicht einzuführen, sondern EINIGE Fachleute. Folgende Fakten sind aber wirklich eindeutig: Alle Fachleute, welche COVID-19 als weniger gefährlich erachten, als vom Bundesrat propagiert wird, werden von diesem gar nicht angehört und zudem von den Mainstream-Medien konsequent ignoriert. Diese Mainstream-Medien tragen (aus welchen Gründen auch immer) ständig dazu bei, die Angst vor Corona hoch zu halten, womit sie leider auch Erfolg haben.      

Wer weiss denn schon was Richtig ist?

von Bruno Gähwiler
Die Menschen haben sehr unterschiedliche Meinungen über den ganzen Verlauf der Pandemie. Wenn wir in unserer Runde mit Freunden diskutieren, dann gibt es immer Argumente für und gegen die Massnahmen. Alle haben ein Recht ihre Meinung kund zu tun. Es braucht aber wirklich auch kritische Stimmen gegen den Weg des Bundesrates, sonst lernen wir nicht das Maximum aus dieser aussergewöhnlichen Situation. Es gäbe soviele Möglichkeiten, wie man auch anders mit dem Virus umgehen könnte. Warum nicht Zugabteile für Maskenträger und Zugabteile für solche die keine Maske tragen wollen? So haben beide Gruppen ihre Freiheit oder Einschränkung, welche sie sich wünschen.  All die Medienberichte sind für mich zuviel. Ich schaue was um mich herum abgeht und frage meine Bekannten und Freunde. Und da niemand jemanden kennt bis jetzt, der an dem Virus gestorben ist, ist es für mich logisch, dass es nicht so schlimm ist wie angenommen. Wir können nur das "Hier und Jetzt" richtig begreifen und wahrnehmen, alles andere bringt uns nur durcheinander finde ich.

Maskenpflicht im ÖV

von Oskar
Ich habe die Änderung der "Covid-19-Verordnung besondere Lage" (Änderung vom 2. Juli 2020) mal genauer durchgelesen und stelle erstaunt fest, dass von einer generellen Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gar nicht gesprochen werden kann. Ausgenommen sind nämlich "Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können". Ich habe "besondere Gründe": Ich finde Gesichtsmasken gesundheitsschädigend und werde deshalb keine tragen. Und dies völlig legal. Ich hoffe, es gibt viele Leute, die dasselbe tun.

Super Artikel

von Yves XY
Super Artikel! Herr Pfluger schreibt mir aus dem Herzen. Es ist leider sehr schwierig, die durch die Mainstream-Medien indoktrinierte und deshalb von der Corona-Hysterie erfasste Mehrheit der Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Massnahmen des Bundesrates massiv übertrieben sind und waren. Ich habe dies bei meinen Arbeitskolleginnen und -kollegen versucht: Etwa 20 % sind wie ich sogenannte Corona-Skeptiker, wagen ihre Meinung aber kaum zu äussern; die restlichen etwa 80 % reagierten auf meine Ansichten grösstenteils mit Zorn, Entsetzen oder mitleidigem Lächeln. Dies ist zwar frustrierend, aber ich bin froh, dass ich es gewagt habe, meine Ansichten mitzuteilen, auch wenn ich jetzt bei einigen Kolleginnen und Kollegen an Ansehen verloren habe. Dafür kann ich mich im Spiegel anschauen, ohne mich zu schämen.

Maskenpflicht

von Bruno Gähwiler
Am Anfang ging es mit den Massnahmen einmal darum, dass die Spitäler nicht mit zuviel Menschen überflutet werden, welche beatmet werden sollten. Das blieb zum Glück aus. Alles lief gut und wir konnten wieder aufatmen. Jetzt gab es durch das Eröffnen der Bars und Diskotheken wieder mehrere Ansteckungen, aber die Spitäler sind nicht überlastet, also müssen wir nicht wieder von vorne anfangen mit neuen Massnahmen. Wenn das so weiter geht, dann werden wir die Masken für immer tragen müssen. Das mache ich nicht mit. Lieber sterbe ich an dem Virus, als dass ich ständig in Angst leben und mein Leben so unnatürlich gestalten muss. Aber wir werden nicht sterben an dem Virus, wenn wir uns gesund halten. Also esst gesunde, frische biologische Kost, wenig tierische Produkte, Alkohol und raucht nicht. Geht in den Wald, ins Wasser und auf die Berge, dann habt ihr soviele Abwehrkräfte, dass ihr auch keine Angst haben müsst. Macht uns nicht alle wahnsinnig mit den Massnahmen.

Der Tod ist die sicherste Prognose!

von Thomas Freiwort
Es freut mich, dass viele von euch auch keine Freude an der Maskenpflicht im ÖV haben! Ich möchte dem alleinigen Wächter der Gesundheit der Schweizer/innen, Herrn Gott  Alain Berset folgendes nahelegen: Wenn er glaube, dass die Menschen welche gegen eine Maskenpflicht sind, diese korrekt anziehen, dann täusche er sich so wie Jesus damals glaubte, als dass er die ganze Menscheit zum katholischen Glauben überführen könne! Vielleicht entsteht ja jetzt auf diesen Hinweis hin, eine "Masken-Kontroll-Prüf-Einheit", welche besteht aus Arbeitslosen aus der Gastronomie, Selbstständigen, Künstler/innen oder alle anderen die wegen dem Lockdown ihre Arbeit verloren haben! Die Luft, welche dann unfiltriert die Masken passiert, hält erstens die zweite Welle aufrecht und mit einer Busse können wir dann die Wirtschaft wieder hochfahren, hallelujah, eine Win-Win Situation sondergleichen! Jesus und die CVP bald ohne (Vitamin!) C sagten früher immer: "Fürchtet euch nicht", heute heisst es, verbarikadiert und isoliert euch in eurer Wohnung und hofft auf eine baldige Erlösung, entweder durch den Tod oder durch den Tod eines unsicheren Impfstoffes! Lieber Herr Berset, ihr aus dem letzten Loch pfeifender Thomas Freiwort!

Perfekte Analyse

von [email protected]
Der Artikel bringt das Problem sehr schön auf den Punkt. Die Verantwortlichen wissen, dass sie mit ihren Massnahmen enormen gesellschaftlichen Schaden angerichtet haben. Dies kompensieren sie nun, indem sie die Krise beatmen. Das gefällt vielen Medienschaffenden, welche die gleiche Last tragen. In einem Punkt bin ich anderer Meinung: Würde das Covid-Gesetz abgelehnt, wären wir den kantonalen Gesundheitsdirektoren ausgeliefert, angeführt von ihrem nach Profilierung strebenden Basler Exemplar. Die Maskenpflicht ist letztlich auch der Versuch des Bundesrates, eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum abzuwenden, welche die kantonalen Gesundheitsdirektoren bereits im Visier hatten.

Maskenpflicht im ÖV

von David Klee
Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr der Schweiz? 818.101.26 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie(Covid-19-Verordnung besondere Lage) vom 19. Juni 2020 (Stand am 6. Juli 2020)  Art. 3a1Reisende im öffentlichen Verkehr 1 Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen und Seilbahnen müssen eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind: a. Kinder vor ihrem 12. Geburtstag; b. Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
  • Sanktionen sind in der Verordnung keine aufgeführt! Für das Nichttragen der Maske kann keine Busse erteilt werden!
  • Es wird behauptet, dass man aus dem Transportmittel verwiesen werden kann, ich habe dazu keine rechtliche Grundlage gefunden. Man darf nicht renitent werden, aber dies gilt immer.
  • Wer aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen kann, ist ausgenommen. Es wird nicht verlangt, über die Gründe Auskunft zu geben oder ein Attest vorzuweisen.
Die Aussagen in den Medien genügen als rechtliche Grundlage nicht! In Österreich hat man soeben festgestellt, dass die Aussagen an den Pressekonferenzen und in den Medien nicht mit den Bestimmungen übereinstimmten und zu unrecht Bussen ausgestellt wurden. Ich empfehle den Kontrolleuren und Bahnpolizisten (zu ihrem Selbstschutz), nur Massnahmen durchzuführen, die schriftlich erfolgt sind, eine gesetzliche Grundlage haben und nicht dem Berufsauftrag widersprechen. Es wird Ihnen niemand helfen, der Ihnen jetzt unrechtmässige Befehle erteilt!   1.7.2020 https://www.srf.ch/news/schweiz/das-neuste-zur-coronakrise-infektionszahlen-in-den-usa-steigen-erneut-an Maskenpflicht reine Präventionsmassnahme Gebe es denn überhaupt Zahlen, die zeigten, dass es im ÖV zu Ansteckungen kam, fragt ein Journalist. Man habe solche Zahlen nicht, sagt Berset. (…) Für Sommaruga ist klar: Die Maskenpflicht ist eine Präventionsmassnahme und nicht beschlossen aufgrund eines spezifischen Gefahrenherds. (Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage darf man das?) Keine Bussen bei Nicht-Tragen von Maske vorgesehen (…)Es sei aber nicht vorgesehen, Bussen zu verteilen, wenn sich ein Passagier nicht daran hält. Bundesrat Berset ergänzt, dass aktuell keine Bussen mehr verteilt werden würden. (…) Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, ergänzt, dass man vom Bahnpersonal darauf hingewiesen werde, wenn man die Maske nicht korrekt oder gar nicht trage. Im schlimmsten Fall könnte der renitente Passagier aus dem Transportmittel verwiesen werden. (…) … Barbara Spalinger von der Bahngewerkschaft SEV (…) Sie schränkt aber ein: «Das Zugpersonal ist keine Polizei, und wird es auch in Zukunft nicht sein können.» So könne ein Zugbegleiter zwar einen Fahrgast dazu auffordern, eine Maske aufzusetzen – das sei aber schon alles. Anderer Meinung ist der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Peter Füglistaler. Wer sich weigere eine Maske zu tragen, könne aus dem Zug begleitet und gebüsst werden. Doch Bahngewerkschafterin Barbara Spalinger widerspricht. Das sei nicht Aufgabe des Zugpersonals, …