Die «Mohren» haben nicht ausgedient
Im Niederdorf in der Altstadt Zürichs, dürfen jetzt die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und zum «Mohrentanz» abgedeckt werden, wie das Bundesgericht in Lausanne entschieden hat. Für die Behörden der Stadt Zürich liegt im Begriff «Mohr» eine rassistische, abwertende und diskriminierende Bedeutung, spätestens seit der Zeit des transatlantischen Sklavenhandels im Kontext der «Rassentheorie». Als ich im Niederdorf wohnte und arbeitete beachtete ich diese Inschriften und Bilder nie.