Das deutsche Grundgesetz wurde 1949 noch unter dem unmittelbaren Eindruck des von Deutschland begonnenen 2. Weltkriegs verabschiedet. Es enthält Formulierungen, die militärische Aktivitäten mit Aggressionsabsicht, die von Deutschland ausgehen, unter Strafe stellt. Doch letztendlich fehlen in der deutschen Verfassung bis heute gestaltende Konkretisierungen, die eine Beteiligung Deutschlands an einer militärischen Eskalationsspirale verhindern könnten.
Die USA nutzen für die Verstärkung ihrer Luftwaffenpräsenz in Mittelost zur Ausweitung des Irankriegs erneut Infrastruktur in Deutschland. Dass Berlin derlei zulässt, erfüllt laut Juristen den Tatbestand der Beihilfe zum Angriffskrieg.
Deutschland und Frankreich starten erste konkrete Militärübungen zur Kooperation bei etwaigen französischen Atomwaffeneinsätzen. Zugleich wird weiter über eine „deutsche Bombe“ diskutiert.
Links und gegen Frieden: Über Leichen zum «Volkskrieg»
Während in der Ukraine der Widerstand gegen Zwangsrekrutierungen («Busifizierung») wächst und westliche Medien darüber berichten, trommeln gewisse linke Gruppen weiter für die Fortsetzung des Kriegs
Bei einer weiteren Eskalation des Irankriegs durch die USA drohen die jemenitischen Huthi per Beschuss das Rote Meer zu sperren. Dort liegen aktuell zwei deutsche Kriegsschiffe. Sie könnten dadurch in den Krieg verwickelt werden.