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Auszeichnung für grüne Baumwolle

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) ist eins der führenden Forschungs- und Informationszentren für Biolandbau. In der Schweiz gegründet, ist es heute weltweit tätig. Nun wurde das Institut mit dem SFIAR-Award ausgezeichnet. Das FiBL-Projekt «Green Cotton» schliesst nicht nur Lücken in der Wertschöpfungskette von Bio-Baumwolle, sondern bezieht auch lokale Kleinbäuerinnen und -bauern in die Forschung mit ein.

Erster klimaneutraler Burger der Schweiz

Das vegane Foodlabel «Unmeat» will bis 2025 klimapositiv sein. Vor rund einem Jahr mitten wurde in Zürich das erste vegane Burger-Restaurant eröffnet. Es habe sich gezeigt, «veganer Fast Food ist ein Bedürfnis», sagt Mitbegründer Theo Favetto. Mit dem ersten nicht nur veganen, sondern auch klimaneutralen Burger will das Restaurant ein Zeichen setzen.

Schon bald rutschen wir – wieso nicht ohne Altlasten?

Chapeau!, sagen wir von der Redaktion. Chapeau auf Sie als Leser und als Mensch, der wiederum seit Coronausbruch ein komisch anmutendes Jahr gemeistert hat. Was machen Sie heute, am letzten Tag von 2021? Wenn Sie Rituale mögen, haben wir einen Vorschlag. Wenn Sie Rituale nicht mögen und schon gar nicht solche mit Vorsätzen fürs nächste Jahr, lesen Sie dennoch weiter! Vielleicht können wir Sie doch überzeugen. Denn dieses Ritual hat mit entrümpeln, verbrennen und abschütteln zu tun. Gerne auch bei einem Gläschen Wein.

Die Zwischennächte: Zeit für Besinnung und Vorausschau

Zwölf Tage und Nächte, in denen das Tor zur Anderswelt offensteht und man Kontakt mit Geistern, Naturwesen und Ahnen aufnehmen kann: Die Rauhnächte zwischen dem 25. Dezember und dem 6. Januar sind laut germanischer und keltischer Überlieferung eine ganz besondere Zeit. Übertragen auf die Realität und die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts können wir sie zum Anlass nehmen, um zur Ruhe zu kommen und uns Zeit für Innenschau zu nehmen.

Der Bundesrat lockert den Grenzwert: bis zehnfache Sendeleistung für 5G

Dabei werden die Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten. Weder sie noch die Gemeinden erhalten eine rekursfähige Verfügung. Es reicht die Einreichung eines Formulars bei der kantonalen Behörde. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid, nach dem bei einer Änderung des Einflusses auf die Umwelt eine Baubewilligung nötig ist.