Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Bundestages macht sich sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und liefert Lösungsvorschläge in einem neuen Buch, das morgen erscheint.
Zwei Fachärzte aus Deutschland boten sich letzte Woche für einen Corona-Dialog an. Lediglich zwei von 246 Schweizer Parlamentariern nahmen am einstündigen Online-Gespräch teil.
Aus Angst, sich über das Haustier mit dem Coronavirus anzustecken, wollen viele Besitzer ihrem Hund oder ihrer Katze eine Schutzmaske anlegen. Das sei völliger Schwachsinn und Tierquälerei, sagt die Pressesprecherin des grössten Schweizer Tierschutzverbandes.
Es gibt auch links-grüne Argumente für die Begrenzungsiniaitive. Aber die NZZ und die WOZ haben ein entsprechendes Textinserat abgelehnt. So weit geht die Zensur in einem Land, das sich der freien Meinungsäusserung rühmt.
Wie wird die Geschichte diese merkwürdigen Monate des Jahres 2020 beurteilen? Ist Covid-19 so gefährlich, wie vielfach beschrien wurde? Waren die vermeintlichen Heilmittel in diesem Fall nicht schlimmer als die Krankheit? Der Rechtsanwalt Reiner Füllmich gehört zu den vier Juristen, die mit einem Untersuchungsausschuss die Corona-Krise und deren Hintergründe in Deutschland aufklären wollen. Der Anwalt hat gegenüber Sputnik die Ziele und die Motive der Juristen beschrieben.
Mit der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln beginnt heute offiziell in der Schweiz die zweite Welle. Angesichts fehlender Wissenschaft und Krankheitsfälle kann man über Sinn und Zweck der Verschärfungen nur rätseln. Eine Antwort liefert ausgerechnet der US-Pharmakonzern Merck, der die Maskenpflicht als «Idiotie» bezeichnet.
Dank Tests in nie dagewesenem Ausmass steigen die «Fallzahlen». Der Bundesrat aktiviert seine Notrechts-Kompetenzen und verfügt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Gleichzeitig liegt der Anteil der Covid-19-Fälle bei verschwindenden 0,2 Prozent der Hospitalisierungen. Die befürchtete zweite Welle beginnt mit Statistiken und Massnahmen, die mit dem medizinischen Geschehen kaum noch etwas zu tun haben.
«Die Bundesversammlung muss ihre Kompetenzen wahrnehmen und kann sich nicht einfach fluchtartig zurückziehen», sagt der Staatsrechtler Prof. Andreas Kley von der Universität Zürich in einem Gespräch mit Thomas Kaiser von «Zeitgeschehen im Fokus».